Zustandserfassung / Funktionsprüfung:
Rohre und Leitungen müssen instand gehalten werden, und regelmäßige Wartung sowie eine eventuell notwendige Sanierung sind aktive Beiträge zum Umweltschutz. Da die Gesetzgebung das genauso sieht, ist die Betriebssicherheit von Abwasseranlagen ein wichtiger Abschnitt in der Landesbauverordnung - insbesondere, da die Inspektion der Leitungen in Zukunft für alle Hauseigentümer verpflichtend sein wird.
Aus der aktuell gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – Süw VO Abw vom 15.07.2020, die am 13.08.2020 in Kraft getreten ist, ergibt sich folgendes:
Alle Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, sind erstmals bis spätestens zum 31. Dezember 2020 prüfen zu lassen. Abwasserleitungen innerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind unverzüglich auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen, wenn dem Grundstückseigentümer bekannt ist, dass bei der Überprüfung des kommunalen Kanalnetzes (§ 2 Absatz 1) entweder Ausschwemmungen von Sanden und Erden, Ausspülungen von Scherben,
Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des häuslichen Kanals schließen lassen, oder Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen Anschlusskanals in den kommunalen Kanal festgestellt wurden. Die Pflicht nach Satz 1 besteht auch, wenn Absackungen im Grundstücksbereich oder im Bürgersteigbereich, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden schließen lassen, oberhalb des Verlaufs des häuslichen Anschlusskanals festzustellen sind oder wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit an den Abwasserbeseitigungspflichtigen gemeldet werden.
Der Betreiber eines Kanalisationsnetzes hat die Kanalisationsnetze gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 auf Zustand und Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen und hierfür eine Anweisung für die Selbstüberwachung gemäß § 4 aufzustellen. Die zu beobachtenden Einrichtungen, der Prüfungsumfang und die Häufigkeit der Prüfung ergeben sich aus der Anlage 1 der Verordnung
Abwasser-Verordnung (SüwVO Abw)
Ob ein Sanierungsbedarf vorliegt, lässt sich mit einer Zustandserfassung / Funktionsprüfung feststellen. Es erfolgt eine vollständige Bestands- und Schadensaufnahme der betreffenden Abwassersysteme. Dazu ist eine gründliche Reinigung der zu untersuchenden Kanäle und Schächte nötig.
Je nach Situation wird diese mittels Hochdruckspüldüsen in Verbindung mit hydrodynamischen Rotationswerkzeugen durchgeführt. Zur Entfernung und Entsorgung von Ablagerungen stehen auch kombinierte Hochdruck-Spül- und Saugfahrzeuge mit Wasserrückgewinnung sowie mechanische Trommel- oder Kofferfräsmaschinen zur Verfügung.
Nach der Reinigung kann die TV-Inspektion mittels digitaler Schwenkkopfkameras erfolgen. Hiermit können Ihre Abwasserleitungen genauestens untersucht, aufgezeichnet und ausgewertet werden.
Unsere modernste Ausrüstung und unser fachmännisches Know-how sind bei dieser Maßnahme absolut unverzichtbar.